Territorialitätsgrundsatz

Territorialitätsgrundsatz
für  gewerbliche Schutzrechte fehlt bislang eine international einheitliche, in allen Staaten geltende Rechtsgrundlage, sie sind in den nationalen Rechtsordnungen geregelt und entfalten ihre Wirkung grundsätzlich nur im Inland, d.h. in dem Staat, in dem sie beantragt (registriert, erteilt) sind, maßgebend ist das staatsrechtliche Hoheitsgebiet der jeweiligen Staaten. Grundsätzlich erfordert ihr Schutz daher in jedem Staat ein entsprechendes Rechtsschutzgesuch oder einen sonstigen rechtsbegründenden Akt. Der Schutz endet an den jeweiligen Staatsgrenzen, die Verbringung geschützter Gegenstände aus dem Hoheitsgebiet eines Staates in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates ist daher grundsätzlich eine Schutzrechtsverletzung. Über den T. hinausgehende Wirkungen können gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten darüber hinaus nur durch völkerrechtliche Verträge zugelegt werden, das ist in vielfacher Weise geschehen: Aufgrund des Grundsatzes des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs kommt dem Inverkehrbringen geschützter Gegenstände durch den Rechtsinhaber oder einen mit seiner Zustimmung handelnden Dritten Rechtswirkungen im Binnenmarkt zu ( Erschöpfung); für die Vertragsstaaten des  Europäischen Patentübereinkommens ist das Erteilungsverfahren für Patente vereinheitlicht und dem  Europäisches Patentamt übertragen worden; auf der Grundlage der  Pariser Verbandsübereinkunft, des Europäischen Patentübereinkommens, des  Patent Cooperation Treaty und anderer internationaler Abkommen besteht die Möglichkeit, Schutzrechte mit gleichem Prioritätstag auf der Grundlage einer nationalen oder dieser gleichgestellten internationalen Hinterlegung in anderen Vertragsstaaten anzumelden oder derartige Schutzrechte oder Schutzrechtsanmeldungen auf andere Staatsgebiete zu erstrecken ( Prioritätsrecht).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schutzlandprinzip — Das Schutzlandprinzip ist ein Grundsatz im Internationalen Privatrecht, wonach für Fragen des geistigen Eigentums das Recht desjenigen Staates anzuwenden ist, für dessen Gebiet der Schutz beansprucht wird. Das Recht des Schutzlandes entscheidet,… …   Deutsch Wikipedia

  • Inländerbehandlung — Grundsatz des zwischenstaatlichen gewerblichen Rechtsschutzes, Urheber und Wettbewerbsrechts, der Ausländer Inländern gleichstellt. Er ist für alle ⇡ Immaterialgüterrechte nunmehr in Art. 3 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der… …   Lexikon der Economics

  • Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) — völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 9.9.1886 mit Änderungen von Paris (1896), Berlin (1908), Bern (1914), Rom (1928), Brüssel (1948), Stockholm (1967) und Paris (1971, BGBl 1973 II 1071). Die… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”